Hintergrund: Die Bunderatsreserve für von Covid-19 besonders betroffenen Unternehmen ist unter anderem für Leistungen des Kantons vorgesehen, die über die ordentlich berechneten Härtefallmassnahmen gemäss Covid-19-Härtefallverordnung hinausgehen. Voraussetzung für einen Zusatzbeitrag ist, dass das unterstützte Unternehmen die gesetzlichen festgelegten Mindestvorgaben erfüllt. Mit dem zusätzlichen Beitrag des Bundes werden die Kantone bei der Finanzierung ihrer Massnahmen entlastet.
Dabei dürfen die Kantone beim Einsatz dieser Zusatzbeiträge von einzelnen Bestimmungen der Härtefallverordnung abweichen. Grösseren Spielraum haben sie insbesondere bei der Festlegung der Obergrenzen und der Bemessung der Hilfen. Ebenso können sie Unternehmen unterstützen, die bereits eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe erhalten haben; dies jedoch nur, sofern die bisherige Finanzhilfe geringer als eine Härtefallhilfe nach bisherigem Recht ausgefallen ist.
Es ist den Kantonen überlassen, wie sie innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Zusatzbeiträge einsetzen möchten. Die Fachstelle Standortförderung wird gemäss Beschluss des Regierungsrates prüfen, ob und wie einzelne Gesuche zusätzlich über diese Bundesratsreserve abgerechnet werden können.
Fenster für Härtefall-Gesuche geschlossen
Solothurner Unternehmen konnten bis am 31. Juli 2021 Gesuche für Härtefallhilfen online einreichen. Gesamthaft sind seit Einführung der Härtefall-Unterstützung 1034 Gesuche bei der Fachstelle Standortförderung eingegangen, 715 Gesuche sind vollständig abgeschlossen. Das Volumen dieser Härtefallhilfen beläuft sich auf gesamthaft über 62 Millionen Franken. Die Einreichung neuer Gesuche ist nicht mehr möglich.