Im Kanton Solothurn gilt seit dem 1. Dezember 2021 eine erweiterte Maskentragpflicht in bestimmten Innenräumen und bei Anlässen mit mehr als 1'000 Personen in Aussenbereichen. An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf zudem nur noch sitzend konsumiert werden.
Der Bundesrat hat am Freitag, 3. Dezember 2021, schweizweite Massnahmen beschlossen, welche heute in Kraft getreten sind. So erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen neu die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken (2G) und damit auf die Masken- und Sitzpflicht bei der Konsumation von Speisen und Getränken zu verzichten.
Der Regierungsrat hat heute beschlossen, dass keine strengeren Massnahmen gelten sollen, wenn die freiwillige bundesrechtliche 2-G-Regel angewendet wird. Damit gilt die Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation im Kanton Solothurn nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränkt ist.