Dezember 2021

Radio- und Fernsehverordnung: Revision lässt zentrale Fragen offen

  • 06.12.2021

Der Bundesrat will die Versorgungsgebiete für private Radio- und Fernsehprogramme und die damit verbundenen Gebührengelder neu verteilen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen im Grundsatz. In der vorliegenden Revision bleiben jedoch zentrale Fragen offen. Der Regierungsrat verlangt deshalb eine Sistierung der Vorlage und entsprechende Änderungen.

In einem demokratischen System, welches von der aktiven Teilnahme der Bevölkerung an Entscheiden und Prozessen lebt, ist eine möglichst vielfältige Medienlandschaft, mit Medienhäusern, welche sich dem Qualitätsjournalismus verpflichten, von grosser Bedeutung. Die Entwicklung der letzten Jahre geht jedoch aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise der Konzentration der Medienbranche und dem Spardruck der Branche - in eine ganz andere Richtung.

Unter diesen Aspekten erscheint dem Regierungsrat das vorgeschlagene Vorgehen des Bundesrates durchaus sinnvoll: Konzessionen werden ausgeschrieben und die Vergabe erfolgt primär nach publizistischen Kriterien und fokussiert auf Informationsleistungen in einem definierten Gebiet.

Wie diese Gebiete definiert werden, ist wiederum eine andere Frage. Die Vorlage sieht die Einteilung in der Regel entlang der Kantonsgrenzen vor.  Dies erscheint einerseits sinnvoll, da diese klar definiert und so auch durchsetzbar sind.

Andererseits ignorieren diese Grenzen die Zusammengehörigkeit von Regionen, welche sich eher am geografischen Raum als an Kantonsgrenzen orientieren.

Einheit garantieren und Überschneidungen ermöglichen

In diesem Spannungsfeld befindet sich auch der Kanton Solothurn: Einerseits sollte aus Sicht des Regierungsrates bei einer Neueinteilung der Konzessionen eine Konzession den Kanton Solothurn als Ganzes abdecken, so dass auch die Bezirke Dorneck und Thierstein zum Versorgungsgebiet «Solothurn» gezählt werden und nicht – wie in der Vorlage vorgesehen – zum Versorgungsgebiet «Basel». Andererseits müssen gerade für den Kanton Solothurn Überlappungen möglich sein – beispielsweise eben in der Region Schwarzbubenland mit dem Raum Basel oder im westlichen Kantonsteil zwischen Solothurn und Grenchen mit der Region Biel. 

In der aktuellen Vorlage steht es den Privatradios zwar frei, auch ausserhalb des Versorgungsgebietes zu senden, dafür steht ihnen vom Bund jedoch kein Geld zur Verfügung. Hier wäre aus Sicht des Regierungsrates eine angemessene Kostenbeteiligung – unter der Voraussetzung, dass die publizistischen Vorgaben auch im «Überschneidungsgebiet» erfüllt sind – anzustreben.

Blackbox Vergabekriterien 

Einen zentralen Punkt lässt die vorgeschlagene Revision gänzlich offen: Es gibt aktuell keinerlei Anhaltspunkte zum Kriterienkatalog, welcher dereinst für die Vergabe der Konzessionen massgebend sein soll. Hier müsste das BAKOM zwingend - zumindest in Form eines Entwurfes - aufzeigen, wie dieses Modell aussehen soll. Ohne diese Informationen lässt sich die Vernehmlassung nicht zufriedenstellend beantworten.

Zudem scheint der Zeitpunkt der Vernehmlassung etwas ungeschickt gewählt. Die im Februar 2022 anstehende Abstimmung über das Referendum zum Mediengesetz müsste aus Sicht des Regierungsrates abgewartet werden. Nur so kann mit klaren Rahmenbedingungen weitergearbeitet werden.

Aufgrund der offenen Fragen schlägt der Regierungsrat vor, die Vernehmlassung zu sistieren und sowohl den Ausgang der Abstimmung im Februar 2022 abzuwarten, als auch vom BAKOM einen Kriterienkatalog für den Vergabeentscheid zu erhalten.

Weitere Informationen

Kurz und knapp: Darum geht es in der Revision

In Folge des technologischen Wandels - Übergang von der analogen (UKW) zur digitalen Radioverbreitung (DAB+) - und mit Blick auf die Neukonzessionierung des regionalen Service public prüft der Bundesrat die Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete der Lokalradios und Regionalfernsehen. Als Versorgungsgebiet sollen neu in der Regel die Kantonsgebiete gelten. Überschneidungen von Versorgungsgebieten will der Bundesrat vermeiden, nach dem Prinzip «Ein Versorgungsgebiet – eine Konzession». Den Radio- und Fernsehstationen steht es jedoch frei ihre Programme auch ausserhalb des Versorgungsgebietes auszustrahlen, dies jedoch ohne finanzielle Unterstützung des Bundes.

Alle Dokumente zur Vernehmlassung sind zu finden unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/71/cons_1