Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 aufgrund der sehr kritischen epidemiologischen Situation weitergehende Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie in eine Konsultation gegeben. Der Regierungsrat erachtet es als unabdingbar, dass seitens des Bundes umgehend national einheitliche Massnahmen ergriffen werden. Es gilt, die drohende Überlastung der Spitäler zu verhindern. Daher unterstützt der Regierungsrat die vorgeschlagene umfassende 2G-Regel. Diese sieht vor, dass künftig in Innenräumen, in welchen aktuell die 3G-Regel gilt, der Zugang auf geimpfte oder genesene Personen beschränkt wird sowie eine Masken- und Sitzpflicht gelten. Damit wird das epidemiologische Risiko reduziert: bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in aller Regel nicht schwer und eine Hospitalisierung selten erforderlich. Zudem kann das Risiko, dass sich nicht immunisierte Personen mit Covid-19 infizieren, reduziert werden. Auch die 2G-plus-Regel für Bereiche ohne Möglichkeit einer Masken- und Sitzpflicht hält der Regierungsrat für sinnvoll. Diese Massnahmen sind gegenüber der Variante «Teilschliessung» zu bevorzugen. Sollte sich die epidemiologische Lage weiter verschlechtern, insbesondere wegen der Omikron-Variante, werden Schliessungen von gewissen Betrieben ins Auge gefasst werden müssen.
Die weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen begrüsst der Regierungsrat mehrheitlich. Sowohl mit der Einführung einer Home-Office-Pflicht wie auch mit der Einschränkung von nicht immunisierten Personen für private Treffen im Innenbereich ist er einverstanden. Ebenso unterstützt der Regierungsrat eine obligatorische bundesrechtliche Maskenpflicht ab der Primarschule, sofern die entsprechende Altersgrenze auch im öffentlichen Raum (z.B. öV) sowie im Freizeitbereich angepasst wird. Im Kanton Solothurn gilt seit dem 9. Dezember eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse der Volksschule.
Demgegenüber steht der Regierungsrat einer Lockerung des Testregimes bei der Einreise in die Schweiz kritisch gegenüber. Das aktuell geltende Testregime sollte beibehalten werden, um die Einschleppung und somit auch die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verhindern bzw. zu verzögern.
Im Weiteren ist die Auffrischimpfung (Booster) eine wirksame Massnahme. Der Regierungsrat ruft deshalb die Bevölkerung auf, sich nach Ablauf der 6 Monate seit der letzten Impfung umgehend für eine Boosterimpfung anzumelden.
190’122 Erstimpfungen gegen Covid-19 durchgeführt
Der Kanton Solothurn bietet Covid-19-Impfungen in den Impfzentren in Selzach und Trimbach an. Von diesen Impfzentren aus werden auch mobile Teams für Impfungen in Heimen, sozialmedizinischen Institutionen und in den Gemeinden gestellt. Mit dem Kanton Basel-Landschaft ist zudem vereinbart, dass sich die Bevölkerung der Bezirke Dorneck und Thierstein auch in den beiden Impfzentren Muttenz und Laufen impfen lassen kann.
Bis 12. Dezember 2021 haben 190’122 Personen ab 12 Jahren eine erste Impfung erhalten, dies entspricht einer Impfquote von 68,5 Prozent. Im Kanton Solothurn wurden bereits 31’492 Boosterimpfungen durchgeführt, dies entspricht einer Quote von 11,4 Prozent.