Das eidgenössische Parlament hat die Rechtsgrundlagen für die Härtefallmassnahmen bis Ende 2022 verlängert; entsprechend wird der Bund ein neues Programm erarbeiten. Die dafür notwendigen Änderungen der bundesrechtlichen Covid-19-Härtefallverordnung wird der Bund im Januar 2022 den Kantonen zur Konsultation zustellen und voraussichtlich im Februar verabschieden. Der Regierungsrat wird anschliessend über die konkrete Umsetzung im Kanton Solothurn entscheiden. Die Härtefallhilfen für das Jahr 2022 sollen auch im Kanton Solothurn weitergeführt werden.
Als Sofortmassnahme hat der Bundesrat zudem die bestehende Härtefallverordnung angepasst, um den Übergang vom alten zum neuen System sicherzustellen. So können die Unternehmen ihre Gesuche noch bis Ende März 2022 bei den Kantonen einreichen. Der Regierungsrat wird im Januar anlässlich seiner ersten Sitzung im neuen Jahr das Zeitfenster für die erneute Eingabe im Kanton Solothurn festlegen. Die Härtefallgesuche müssen sich dabei auf das Jahr 2020 und/oder 2021 beziehen.
Bisher bewilligte Gesuche und Beiträge
Insgesamt wurden bisher von 1034 Gesuchsstellenden Gesuche um Härtefallhilfen eingereicht, wovon rund 800 gutgeheissen und 200 abgelehnt wurden. Rund 30 Gesuche sind wegen zeitaufwändiger Abklärungen noch offen. Die weiteren Gesuche wurden zurückgezogen bzw. wegen Unterstützung über eine andere Massnahme abgeschrieben. Bisher wurden nicht rückzahlbare Beiträge von knapp 80 Millionen Franken ausgerichtet und Mietzinsunterstützung von rund 78'000 Franken gesprochen. Es wurden 36 Gesuche um Unterstützung für Miet- und Pachtzinsbeiträge gestellt.