Eine Besonderheit des Schweizerischen Patentrechts ist, dass das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) den Neuheitsgrad einer Erfindung nicht berücksichtigt. Künftig soll das IGE alle Voraussetzungen für die Vergabe eines Schweizer Patents prüfen. Eine Vollprüfung ist für alle Beteiligten kosten- und zeitaufwändiger. Aus diesem Grund sieht die anstehende Revision die Einführung eines «kleinen Patents» vor. Dieser Schutztitel entspricht im Wesentlichen dem heutigen unvollständig geprüften Patent. Beide Schutztitel qualifizieren für die sogenannte Patentbox.
Mit der Einführung eines dualen Patentprüfungssystems erhalten Patentinhaber mehr Möglichkeiten, die Schutzstrategie noch stärker auf ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Das Schweizer Innovationssystem wird durch die Revision in seiner Funktionsweise nicht eingeschränkt, sondern erhält eine Verbesserung, indem es die Vorteile des bisherigen Systems beibehält und dessen Schwächen reduziert. Die Revision ist im Interesse des Kantons Solothurn und steht im Einklang mit der kantonalen Standortstrategie 2030. Für Kanton und Gemeinden entsteht kein zusätzlicher Aufwand.