Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten beschreibt die wissenschaftlich belegten und bei der Schlachtung anzuwendenden Methoden zur Betäubung und Entblutung von Tieren. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, dass dem Tierschutz hohes Gewicht beigemessen wird. Es sei wichtig, dass die Methodik laufend den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den praktischen Erfahrungen angepasst wird und die Erkenntnisse in die Vorschriften einfliessen. Weiter stellt er mit Genugtuung fest, dass im Kanton Solothurn die Situation in den Schlachtbetrieben als gut zu beurteilen ist.
Januar 2021
Tierschutz beim Schlachten ist wichtig
- 12.01.2021