Januar 2021

Tierschutz beim Schlachten ist wichtig

  • 12.01.2021

Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten regelt die Methoden, die bei der Betäubung und Entblutung von Nutztieren angewandt werden. Der Regierungsrat stimmt dem vornehmlich technischen Regelwerk zu.

Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten beschreibt die wissenschaftlich belegten und bei der Schlachtung anzuwendenden Methoden zur Betäubung und Entblutung von Tieren. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit, dass dem Tierschutz hohes Gewicht beigemessen wird. Es sei wichtig, dass die Methodik laufend den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den praktischen Erfahrungen angepasst wird und die Erkenntnisse in die Vorschriften einfliessen. Weiter stellt er mit Genugtuung fest, dass im Kanton Solothurn die Situation in den Schlachtbetrieben als gut zu beurteilen ist.