Seit Anfang 2019 wird in der Schweiz der Verbrauch von Antibiotika bei Nutz- und Heimtieren mit dem "Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin" (IS ABV) erfasst. Ziel der Erfassung ist es, die Behandlungsintensität bei verschiedenen Tierhaltungen und Produktionsformen zu beurteilen und die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig bei Menschen und Tieren sicherzustellen.
Mit den durch IS ABV gewonnenen Daten kann ein übermässiger Antibiotikaverbrauch in einzelnen Tierhaltungen oder Tierarztpraxen identifiziert werden. Mit einer Anpassung der Tierarzneimittelverordnung will der Bund die Grundlagen für Korrekturmassnahmen schaffen. Um gewisse Erkrankungen bei Tieren gezielter bekämpfen zu können, soll weiter für Tierärzte die Einfuhr von Tierarzneimitteln aus Ländern mit vergleichbarer Kontrolle erleichtert werden. Dies, sofern in der Schweiz kein geeignetes Arzneimittel verfügbar ist. Zudem sollen bezüglich der Dokumentation von Tierarzneimitteleinsätzen Imkerinnen und Imker sowie Produzenten von futtermittelliefernden Insekten anderen Nutztierhaltenden gleichgesetzt werden.
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen. Er erwartet jedoch, dass bei der Umsetzung der Massnahmen gegen übermässigen Antibiotikaeinsatz den knappen Ressourcen bei den kantonalen Veterinärbehörden ausreichend Rechnung getragen wird.