Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen zum Schutz von Mensch und Umwelt» hat das eidgenössische Parlament im Obligationenrecht eine Ergänzung des Aktienrechts beschlossen. Dabei handelt es sich um die Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange sowie die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen «Konfliktmineralien» und «Kinderarbeit».
Zur Umsetzung der Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit schlägt der Bundesrat nun detaillierte Umsetzungsbestimmungen vor. Einerseits handelt es sich dabei um Definitionen: Festgelegt wird z.B., welche Unternehmen, Mineralien und Metalle darunter fallen oder was man unter Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie unter schädlicher Kinderarbeit versteht. Anderseits werden die Sorgfaltspflichten sowie die Ausnahmen von der Berichterstattungspflicht festgelegt.
Gemäss den Schätzungen des Bundes fallen gesamtschweizerisch etwa 1600 bis 4600 Unternehmen unter die vorgeschlagenen Regelungen.