Juni 2021

Änderungen des Bundesgesetzes über den Wasserbau gutgeheissen

  • 28.06.2021

Die Regierung ist mit den punktuellen Anpassungen des fast 30-jährigen Wasserbaugesetzes weitgehend einverstanden. In ihrer Stellungnahme zur Vorlage des Bundes begrüsst sie insbesondere die Verankerung eines integralen Risikomanagements.

Hintergrund: Das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG; SR 721.100), das auch den Hochwasserschutz regelt, stammt aus dem Jahr 1991. Damit es neuen Entwicklungen wie dem Klimawandel und der wachsenden Besiedelung künftig genügt, hat der Bundesrat eine Teilrevision des Wasserbaugesetzes vorgenommen und diese den Kantonen zur Vernehmlassung zugestellt. Neu verschiebt sich der Schwerpunkt von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement, das sowohl die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen wie auch das Schadensausmass in betroffenen Gebieten berücksichtigt.

Da sich diese Praxis im Umgang mit Naturgefahren in den letzten Jahren bewährt hat, begrüsst der Regierungsrat die Anpassung. Sie gewährleistet, dass Hochwasserrisiken sowohl mit raumplanerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt werden und alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbezogen werden. Die Anpassungen sehen zudem vor, dass künftig die Abgeltungen des Bundes auf die erweiterten Massnahmen – wie beispielsweise den regelmässigen Gewässerunterhalt – ausgedehnt werden.

In seiner Stellungnahme setzt sich der Regierungsrat dafür ein, dass Massnahmen des Gewässerunterhalts umfassend unterstützt werden und empfiehlt eine weniger restriktive Auslegung des Unterhaltsbegriffs. Weiter spricht sich die Regierung aus Rücksicht auf die personellen Ressourcen für eine schlanke Ausgestaltung der geforderten Gesamtplanungen aus.