Ethanol gehört zu den lebenswichtigen Gütern der wirtschaftlichen Landesversorgung: Insbesondere zur Herstellung von Desinfektionsmitteln ist Ethanol unentbehrlich. Bis Ende 2018 unterhielt der Bund ein entsprechendes Lager, um den Bedarf für rund drei Monate sicherzustellen, dieses wurde danach aufgehoben. Die Corona Pandemie und der damit verbundene hohe Bedarf an Desinfektionsmitteln zeigte jedoch auf, wie wichtig ein Vorrat an Ethanol für unser Land ist. Mit der vorliegenden Verordnung des Bundes soll die Pflichtlagerhaltung für Ethanol deshalb wiedereingeführt werden.
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn begrüsst die vorliegende Verordnung. Gleichzeitig fragt er das federführende Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung an, wieso diese Pflichtlagerhaltung vor knapp drei Jahren überhaupt aufgehoben worden ist. Dies vor dem Hintergrund, dass der Bund laut Verfassung verpflichtet ist, die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen.