Juni 2021

Kanton Solothurn baut Härtefallmassnahmen aus

  • 28.06.2021

Der Regierungsrat will die Mittel für Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 um 70 Millionen Franken auf rund 100 Millionen Franken aufstocken. Er beantragt dem Kantonsrat einen entsprechenden Nachtragskredit.

Für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als fünf Millionen Franken teilen sich Bund und Kantone die Mittel für Härtefallmassnahmen. Der Bund übernimmt 70 Prozent der Kosten, die Kantone zahlen 30 Prozent, wobei die Kantone die Auszahlungen vorfinanzieren. Stand heute erwartet der Kanton Solothurn Auszahlungen von insgesamt maximal rund 100 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat bereits im Januar 2021 einen Nachtragskredit von rund 30 Millionen Franken beantragt, nun folgen weitere 70 Millionen Franken. Bei der erwarteten vollen Ausschöpfung des Kredits werden dem Kanton Solothurn – nach Abrechnung mit dem Bund – Ausgaben von rund 30 Millionen Franken verbleiben.

Aktueller Stand der Härtefallhilfen

Stand 25. Juni 2021 wurden im Kanton Solothurn insgesamt 47,7 Millionen Franken für Härtefallhilfen an Unternehmen ausbezahlt. Es sind rund 900 Gesuche um Härtefallhilfe eingegangen. Bis am 31. Juli 2021 können noch Gesuche für Härtefallmassnahmen und Miet- und Pachtzinsbeiträge eingegeben werden. Weiter hat der Bundesrat per 19. Juni 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen, diese werden im Kanton Solothurn eins zu eins übernommen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können:

  • «Härtefall-im-Härtefall-Regel»: Die Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und maximal 1,5 Millionen Franken erhöht. Damit wird analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken auch für die kleineren Unternehmen eine «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen. Die betroffenen Unternehmen wenden sich dazu direkt an die Fachstelle Standortförderung.
  • «Bundesratsreserve»: Ferner leistet der Bund Zusatzbeiträge an kantonale Härtefallmassnahmen, ohne dass sich die Kantone an diesen Beiträgen finanziell beteiligen. Für diese sogenannte «Bundesratsreserve» wurde eine Milliarde Franken reserviert. Der Bundesrat hat entschieden, eine erste Tranche in Höhe von 300 Millionen auf die Kantone zu verteilen, damit sie den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen in ihrem Kanton Rechnung tragen können. Der prozentuale Anteil des Kantons Solothurn am Zusatzbeitrag des Bundes beläuft sich auf 2,65 Prozent.

Weitere Informationen

Hintergrund: Für Unternehmen mit einem Umsatz, der weniger als 5 Millionen Franken beträgt, sind in der Schweiz insgesamt 6 Milliarden Franken für Härtefallmassnahmen vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70 Prozent, das heisst 4,2 Milliarden Franken, die Kantone zahlen 30 Prozent, also 1,8 Milliarden Franken. Zudem sind vom Bund weitere 3 Milliarden Franken für Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Millionen Franken vorgesehen. Eine weitere Milliarde Franken ist für Kantone mit besonderen Belastungen, wie z.B. Tourismus, vorgesehen. Auch diese wird vollständig durch den Bund finanziert.