Mit zwei Verordnungsänderungen will der Bund zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: Im Verfahren zum sofortigen Führerausweisentzug sollen bestimmte Fristen zwingend eingehalten werden. So soll innerhalb von zehn Tagen nach der polizeilichen Abnahme über einen sofortigen Führerausweisentzug entschieden werden. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist, muss der Führerausweis wieder herausgegeben werden. Im Weiteren sollen Berufsfahrerinnen und -fahrer während eines Führerausweisentzugs berufliche Fahrten weiter ausführen dürfen, jedoch nur dann, wenn ihnen der Führerausweis wegen eines leichten Vergehens im Strassenverkehr entzogen wurde.
Der Regierungsrat steht den vorgeschlagenen Neuerungen kritisch gegenüber. Eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist zwar begrüssenswert. Jedoch sind die vorgegebenen Fristen unrealistisch. Sie können dazu führen, dass Personen am Strassenverkehr teilnehmen, obwohl sie dafür nicht geeignet sind. Dies steht im Widerspruch zu den Interessen der Verkehrssicherheit.
Die vorgeschlagene Privilegierung der Berufsfahrerinnen und -fahrer lehnt der Regierungsrat ab. Sie bevorzugt bestimmte Personengruppen gegenüber anderen, die ebenfalls von einem Führerausweisentzug betroffen sind, dessen Folgen aber tragen müssen.