Juni 2021

Sozialversicherungsanstalten: Umsetzung der Beteiligungsstrategie

  • 15.06.2021

Der Regierungsrat hat das Verhältnis zu den beiden öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalten – Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und IV-Stelle Solothurn – nach seiner Public Corporate Governance Strategie neu geregelt.

Der Regierungsrat entschied in einem früheren Regierungsratsbeschluss, die Ausweitung der Public Corporate Governance Richtlinien und der Beteiligungsstrategie auf die Sozialversicherungsanstalten AKSO und IV-Stelle zu prüfen. Dies ist im Verlauf der jetzigen Legislaturperiode geschehen. In der Folge wird im Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle ab der neuen Legislaturperiode keine Vertretung der Regierung mehr Einsitz nehmen.

Gleichzeitig regelt der Regierungsrat die Modalitäten der Eignergespräche zwischen dem Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle und dem zuständigen Regierungsrat bzw. der zuständigen Regierungsrätin (u.a. Häufigkeit, Inhalte).

Mit der Trennung der Verantwortlichkeiten wird auch die Vergütung neu geregelt. Der Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle erarbeitet dazu ein Vergütungsreglement. Es soll auf einem branchenüblichen Vergleichslohn, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortung, der fachlichen Kenntnisse sowie der Sozialkompetenzen basieren.