Der Regierungsrat entschied in einem früheren Regierungsratsbeschluss, die Ausweitung der Public Corporate Governance Richtlinien und der Beteiligungsstrategie auf die Sozialversicherungsanstalten AKSO und IV-Stelle zu prüfen. Dies ist im Verlauf der jetzigen Legislaturperiode geschehen. In der Folge wird im Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle ab der neuen Legislaturperiode keine Vertretung der Regierung mehr Einsitz nehmen.
Gleichzeitig regelt der Regierungsrat die Modalitäten der Eignergespräche zwischen dem Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle und dem zuständigen Regierungsrat bzw. der zuständigen Regierungsrätin (u.a. Häufigkeit, Inhalte).
Mit der Trennung der Verantwortlichkeiten wird auch die Vergütung neu geregelt. Der Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle erarbeitet dazu ein Vergütungsreglement. Es soll auf einem branchenüblichen Vergleichslohn, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortung, der fachlichen Kenntnisse sowie der Sozialkompetenzen basieren.