Mit der geplanten Teilrevision des Sozialgesetzes will der Regierungsrat die Leistungsfelder freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Stärkung und Befähigung von Eltern und Budget- und Schuldenberatung gesetzlich verankern. Gleichzeitig sollen in allen genannten Bereichen die Finanzierung gesichert und die Kompetenzen zwischen Kanton und Einwohnergemeinden geregelt werden. Bei der Budget- und Schuldenberatung erfüllt der Regierungsrat zudem einen entsprechenden Auftrag des Kantonsrats.
Neue Aufgabenteilung
Auslöser für die Anpassungen in den Bereichen Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Elternbildung war die Auflösung des Vereins SAGIF, Solothurnische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheits- und Invalidenfürsorge. Durch diesen Wegfall sind einzelne, gut etablierte soziale Angebote nicht mehr ausreichend finanziert. Ein Beitragssystem der Gemeinden auf freiwilliger Basis hat sich nicht bewährt. Mit der Teilrevision des Sozialgesetzes soll deshalb die Finanzierung geregelt und Angebotslücken in den drei Leistungsfeldern geschlossen werden:
Elternbildung und Selbsthilfe sollen künftig als Pflichtleistungsfelder des Kantons definiert werden – der Bereich freiwilliges Engagement wird zum Pflichtleistungsfeld der Gemeinden. Ebenfalls den Gemeinden zugeordnet werden die Leistungsfelder Budget- und Schuldenberatung. Zusätzlich sollen Familien gestärkt und unterstützt werden, in dem die bereits bestehenden Angebote der Gemeinden auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch den Kanton koordiniert werden.
Mit der vorliegenden Teilrevision des Sozialgesetzes will der Regierungsrat kantonsweit ein stabil finanziertes und qualitativ hochwertiges Grundangebot in wichtigen sozialen Leistungsfeldern gewährleisten.