Naturgefahrenkarten und Gefahrenhinweiskarten

Naturgefahrenkarten

Naturgefahrenkarten sind nicht zu verwechseln mit Gefahrenhinweiskarten (siehe unten). Naturgefahrenkarten sind im Massstab von 1:5‘000 erstellt und zeigen damit eine detaillierte Übersicht der Gefährdungssituation.
Die Naturgefahrenkarten decken in den meisten Gemeinden das Siedlungsgebiet ab, in einigen wenigen das gesamte Gemeindegebiet. Sie enthalten im Gegensatz zu Gefahrenhinweiskarten detaillierte Angaben über Ursachen, Ablauf, räumliche Ausdehnung, Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit zu gravitativen Naturgefahren, welche auf ein bestimmtes Gebiet einwirken. Berücksichtigt werden Ereignisse mit einer Wiederkehrperiode bis zu 300 Jahren.

Dargestellt werden die Prozesse (Naturgefahren):

  • Wasser (Überschwemmung / Übersarung)
  • Sturz (Steinschlag/Blockschlag)
  • Rutsch (kontinuierliche und spontane Rutschungen)
  • Absenkung/ Einsturz
  • Hangmuren

Nicht dargestellt werden bei den Wassergefahren Überflutungen infolge Hangwasser, Kanalisationsrückstau und Störfälle von Wasserkraftwerksanlagen.

Die Naturgefahrenkarten sind behördenverbindlich und dienen unter anderem als Beurteilungsgrundlage bei Nutzungsplanungen oder im Baubewilligungsverfahren. Nach der Umsetzung der Naturgefahrenkarten in der kommunalen Ortsplanung ist diese auch eigentümerverbindlich.

Weitere Informationen können den technischen Berichten der einzelnen kommunalen Naturgefahren­karten entnommen werden. Der Link zu den Berichten wird im Info-Fenster durch Anklicken der jeweiligen Gemeinde angezeigt.

In den Gemeinden, wo ausserhalb des Siedlungsgebietes keine kommunale Naturgefahrenkarte vorliegt, wird die kantonale Naturgefahrenhinweiskarte dargestellt.

Gefahrenhinweiskarten

Gefahrenhinweiskarten zeigen eine grobe Übersicht über die Gefährdungssituation im Massstab 1:10‘000 bis 1:25‘000. Sie basieren auf geowissenschaftlichen Grundlagen sowie auf einfachen Modellberechnungen. Sie dienen als Grundlage für den kantonalen Richtplan und insbesondere auch als Entscheidungsbasis, wann und wo im Bereich von Nutzungsplanungen (Ortsplanungen / Ortsplanungsrevisionen, Gestaltungsplänen etc.) und Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone Gefahrenkarten zu erstellen bzw. Gefahrenanalysen durchzuführen sind.

Dargestellt werden die Prozesse (Naturgefahren):

  • Wasser (Murgang, Übersarung, Überflutung)
  • Sturz (Block- und Steinschlag)
  • Rutsch (Rutschungen)

Bei diesen Naturgefahren kann je nach Gefährdungsgrad eine standortbezogene Gefahrenerkennung- und Gefahrenabwehr in Form einer objektbezogenen Gefahren- und Risikoanalyse Sinn machen.

Eine Gefahrenhinweiskarte zu möglichen Auswirkungen von Erdbeben ist nicht vorgesehen. Die bereits vorhandene kantonale Baugrundlassenkarte kann jedoch Auskünfte zur regionalen Erdbebengefährdung übermitteln.

Bei den übrigen Naturgefahren, wie z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Trockenheit, sind die räumlichen Zusammenhänge bislang zu wenig bekannt, als dass eine kartographische Darstellung besonders gefährdeter Gebiete sinnvoll erscheint.

Die Gefahrenhinweiskarten basieren auf räumlichen (Topographie, Geologie, Flussnetz, Verklausungs- und Ausbruchstellen etc.) und meteorologischen Angaben. Sie haben somit vor allem einen orientierenden Charakter und sind im Bedarfsfall durch Feldaufnahmen und Messungen vor Ort zu verifizieren.

Einzelereignisse, welche ebenfalls abgebildet werden können, basieren auf dem kantonalen Naturgefahren-Ereigniskataster. Der Kataster, welcher auf Angaben der Solothurner Gebäude­versicherung, der kantonalen Ämter für Umwelt, für Landwirtschaft sowie für Verkehr und Tiefbau, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei sowie dem Schweiz. Institut für Wald, Schnee und Lawinen (WSL) zurückgreift, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Kataster sind vor allem Ereignisse seit dem Jahr 1992 erfasst. Für den Zeitraum 1970 bis 1991 wurden bislang nur Grossereignisse (WSL-Kataster, ab 1972) und einige wenige weitere Ereignisse berücksichtigt.

Bedeutung für den Hauseigentümer:

Wenn Sie bauliche Massnahmen in einem gefährdeten Gebiet planen, nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Gemeindebehörde auf. Weitere Auskünfte sind auch bei der kant. Koordinationsstelle Naturgefahren unter www.afu.so.ch/naturgefahren erhältlich.