Umweltschutz beim Bauen

Jede Bautätigkeit ist ein Eingriff in die Umwelt. Deren Auswirkungen müssen vorhersehbar und umweltverträglich sein.
Die örtliche Baubehörde leitet sämtliche Baugesuchsverfahren in der Gemeinde. Sie ist dabei auch verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzgebung zum Schutz der Umwelt auf ihrem Gebiet. Für einzelne Eingriffe in die Umwelt sind neben der Baubewilligung der Gemeinde auch umweltrechtliche Nebenbewilligungen des Kantons erforderlich. Diese werden vom Amt für Umwelt, stellvertretend für das Bau- und Justizdepartement, erteilt.
Eine fundierte Planung des Projekts, die Koordination der kommunalen Bewilligung mit allfälligen umweltrechtlichen Nebenbewilligungen des Kantons sowie wo nötig spezifische Auflagen und Kontrollen auf den Baustellen sind wichtige Voraussetzungen, damit die Umweltauswirkungen minimiert und geltende Gesetze eingehalten werden können.
Das Amt für Umwelt berät die Gemeinden auch unabhängig von umweltrechtlichen Nebenbewilligungen gerne in spezifischen, umweltrelevanten Fragen. Für schriftliche Stellungnahmen wird dafür ab Januar 2019 gestützt auf § 20 des kantonalen Gebührentarifs eine Gebühr von 200 bis maximal 850 Franken erhoben.