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Bewilligung werkinterner Verkehr auf öffentlichen Strassen
Ergebnis
Ausstellung einer Bewilligung zum Verwenden von Motorfahrzeugen ohne Nummernschilder und Fahrzeugausweis auf öffentlichen Verkehrsflächen
Beschreibung
Grundsätzlich dürfen Motorfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Strassen nur mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweis verkehren.
Die Motorfahrzeugkontrolle kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf kurzen Strassenstrecken gestatten, wenn für den betrieblichen Ablauf die Fahrt zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebes auf öffentlichen Strassen notwendig
Formulare
Hinweis
Ist auf dem Prüfbericht Formular 13.20 A im Feld 24 eine Typengenehmigung aufgeführt, sind keine technischen Angaben notwendig.
Zuständigkeit
Motorfahrzeugkontrolle, Abteilung Sonderbewilligung
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
Genauer Situationsplan, auf welchem das eigne Betriebsareal und die Fahrstrecken ersichtlich sind.
Fahrzeugausweis (falls vorhanden)
Prüfbericht Form. 13.20A
Gewichtsgarantie
Technisches Datenblatt (allenfalls Auszug aus dem Betriebshandbuch)
Kosten
Eine Jahresbewilligung kostet bei einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg Fr. 50.-- und ab 3'500 kg Fr. 100.--
Die Gesuchsprüfung sowie die Besichtigung vor Ort werden nach Aufwand verrechnet (Fr. 150.-- pro Stunde).
Dauer
Die Jahresbewilligungen werden zu Jahresbeginn ohne Rückmeldung automatisch zugestellt und verrechnet.
Rechtliche Grundlagen
Art. 33 Absatz 1 VVV (SR 741.31)
Art. 77 Absatz 2 VRV (SR 741.21)