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Eigendeklaration Umzugswagen einreichen
Ergebnis
Bei korrekt erfolgter Eigendeklaration für Umzugswagen werden entsprechende Kontrollschilder ausgehändigt.
Beschreibung
Der Einsatz von Umzugswagen (Fasnachtsumzüge und volkstümliche Umzüge etc.) an Umzügen und Veranstaltungen erfordert eine Eigendeklaration und hat die Ausstellung entsprechender Kontrollschilder durch die MFK zur Folge.
Die Kontrollschilder können frühestens 14 Tage vor dem Umzug auf der MFK abgeholt werden
Formulare
Zuständigkeit
Motorfahrzeugkontrolle
Vorbedingungen
- Für die Einreichung mittels Online-Formular benötigen Sie eine SwissID.
- Die Eingendeklaration muss spätestens 30 Tage vor dem Umzug bei der MFK eingegangen sein.
- Es werden alle Bestimmungen Merkblatt Wagenbau eingehalten
- Es werden alle Brandschutzbestimmungen nach SGV Solothurnische Gebäudeversicherung eingehalten:
- Es liegt eine entsprechende Haftpflichtversicherung vor
Erforderliche Dokumente
Eigendeklaration und Nachweis Versicherungsschutz
Kosten
Depotgebühr Tagesschilder: Einzelschild 50.-; Schilderpaar 50.-
Die Depotgebühr wird bei der Rückgabe der Schilder zurückerstattet.
Frist
Sämtliche Dokumente müssen spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin der MFK vorliegen
Dauer
Die Kontrollschilder können frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der MFK abgeholt werden. Spätestens 14 Tage nach Beendigung der Veranstaltung sind diese der MFK wieder zu retournieren.
Rechtliche Grundlagen
- Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Verordnung vom 19.6.1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
- Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)
- Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
- Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU)
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Erforderliche Dokumente bereithalten
- Formular ausfüllen und abschicken
Weiterführende Informationen und Dokumente (Downloads)
- Merkblatt Wagenbau (Fasnachtsumzüge, volkstümliche Umzüge etc.) (pdf, 913 KB)
- Merkblatt zur Fasnacht (SGV) (pdf, 114 KB)