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Niederlassungsbewilligung beantragen
Ergebnis
Bewilligung oder Ablehnung der Erteilung eines Gesuchs um Niederlassungsbewilligung.
Beschreibung
Die Niederlassungsbewilligung kann erteilt werden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen nach Art. 34 AIG erfüllt sind, keine Widerrufsgründe nach Art. 62 respektive nach Art. 63 AIG vorliegen und eine gute Integration erfolgt ist.
Formulare
Zuständigkeit
Migrationsamt, Aufenthalt
Vorbedingungen
Gültiger Aufenthalt im Kanton Solothurn und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) sowie keine Widerrufsgründe gemäss den gesetzlichen Grundlagen.
Erforderliche Dokumente
- Betreibungsregisterauszüge
- Strafregisterauszug
- Nachweis Sprachkompetenz
- aktueller Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen
- Kopie des heimatlichen Reisedokumentes
- Sozialhilfe: Bestätigung aller Wohnsitzgemeinden der letzten fünf Jahre über den Bezug/Nichtbezug von Sozialhilfe
Kosten
Der Entscheid kann im Rahmen einer kostenpflichtigen Verfügung erlassen werden. Gemäss § 52 des Gebührentarifs (GT; BGS 615.11) betragen die Kosten je nach Aufwand zwischen CHF 50.00 und CHF 1‘500.00. Durch Ihre Mitwirkung können Sie die Kosten tief halten.
Frist
Keine
Dauer
3 Wochen bis 2 Monate
Rechtliche Grundlagen
Art. 34 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (AIG, SR 142.20), Art. 58a AIG, Art. 62 AIG, Art. 63 AIG, Art. 96 AIG, Art. 60 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 2007 (VZAE, SR 142.201), Art. 61 VZAE, Art. 61a VZAE, Art. 62 VZAE, Art. 77a ff. VZAE
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Antrag komplett ausfüllen
- Entscheid abwarten
- Entscheid akzeptieren/anfechten