Zurück
Niederlassungsbewilligung: Aufrechterhaltung beantragen
Ergebnis
Bescheinigung bei einer Gutheissung oder ein formloser Entscheid bei einer Ablehnung. Beides in Form eines Briefes.
Beschreibung
Erfolgt bei der Wohngemeinde eine Abmeldung durch den Ausländer oder die Ausländerin, kann unter gewissen Voraussetzungen die Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (Aufrechterhaltung max. 4 Jahre) beantragt werden.
Formulare
Zuständigkeit
Migrationsamt, Aufenthalt
Vorbedingungen
Gültiger Aufenthalt mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Erforderliche Dokumente
keine
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG) und beträgt gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. g und beträgt bei einer Gutheissung für Erwachsene CHF 65.- respektive CHF 30.- für Minderjährige. Bei einer Ablehnung entstehen keine Kosten, ausser es wird eine beschwerdefähige, kostenpflichtige Verfügung verlangt.
Die Kosten für eine solche Verfügung belaufen sich gemäss § 52 des Gebührentarifs (GT; BGS 615.11) je nach Aufwand zwischen CHF 50.00 und CHF 1‘500.00.
Frist
Das Gesuch um Aufrechterhaltung muss spätestens 6 Monate nach Ausreise erfolgen. Vorzugsweise wird es noch vor der Ausreise eingereicht. Ein Entscheid muss nicht in der Schweiz abgewartet werden.
Dauer
1 Monat
Rechtliche Grundlagen
Vorgehen
- Persönlicher Entscheid die Schweiz länger als 6 Monate zu verlassen
- Gesuch vor oder bis zu 6 Monat nach definitiver Ausreise beim Migrationsamt einreichen
- Positiven/Negativen Entscheid zur Aufrechterhaltung erhalten
- Gegebenenfalls eine beschwerdefähige, kostenpflichtige Verfügung im Falle eines Negativentscheids verlangen