Stalking

Dass Menschen über längere Zeit nachgestellt und belästigt werden, ist kein neues Phänomen. Dennoch wurde diese Form des Verhaltens erst Ende der 80er Jahre von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. Mittlerweile ist «Stalken» fast schon ein Modewort für belästigende Verhaltensweisen geworden.

Per 1. Januar 2026 gibt es im Strafgesetzbuch den neuen Straftatbestand “Nachstellung” Artikel 181b.
Dabei handelt es sich um ein Antragsdelikt. Sie können eine entsprechende Anzeige bei jedem Polizeiposten vor Ort einreichen.

Informationen zum Thema Stalking und viele Tipps zu Ihrem Schutz finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Kriminalprävention und in deren Broschüre zur Thematik Stalking

  • Brechen Sie den Kontakt radikal ab und bleiben Sie konsequent
  • Informieren Sie Ihr Umfeld
  • Dokumentieren Sie alle Geschehnisse
  • Suchen Sie Hilfe
  • Grenzen Sie sich ab

Links zum Thema

Informationen der Schweizerischen Kriminalprävention

Hilfs- und Beratungsangebote auf bedrohung.so.ch

Polizei Kanton Solothurn