Die Kunstsammlung des Kantons Solothurn umfasst eine ausserordentliche Vielfalt künstlerischer Themen und Inhalte. Zu den Beständen gehören dabei ebenso Gemälde, Arbeiten auf Papier und Fotografien wie Skulpturen und Objekte. Der Schwerpunkt der Sammlung liegt auf Werken des 20.und 21.Jahrhunderts Solothurner Kunstschaffender.Das heutige Hauptinventar verzeichnet rund 4000 Kunstwerke. Um den Wert dieser einzigartigen Sammlung als kulturelles Erbe zu erhalten, gilt es, dieses verhältnismässig, sachgerecht und umsichtig in die Zukunft zu führen.
Die nun vorliegenden Richtlinien bieten in Form eines Handbuchesinformativ und zusammengefasst Grundlagen und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Kunstim Eigentum des Kantons Solothurn: Von Fragen der Anschaffung, über die spätere Wartung, Pflege und Erhaltung bis hin zu Angaben über Verantwortlichkeiten sind alle Themen kurz vorgestellt. Das Handbuchhilft mit Erläuterungen, Prozessabbildungen und skizzierten Vorgehensweisen bei praktischen Fragen und Problemstellungen.
Für konkrete Aufgaben und Situationen, welche im Rahmen des Leihverkehrs auftreten, stehen darüber hinaus online zusätzlich Merkblätter und Formulare zur Verfügung, dierasch die notwendigen Informationen und Handlungsschritte vermitteln.Die Richtlinien sind für alle Beteiligten verbindlich.
Das Amt für Kultur und Sportist fachlich zuständig für alle Fragen rund um die kantonale Kunst, insbesondere für die Erweiterung, Pflege, Verwaltung und Vermittlung der Kunstsammlung. Es koordiniert die involvierten Dienststellen und vielfältigen Anspruchsgruppen und berät und begleitet die Leihnehmerinnen und Leihnehmer.
Das Handbuch und die dazu gehörenden Merkblätter und Formulare sowie einige Fallbeispiele sind ab sofort auf der Webseite des kantonalen Amtes für Kultur und Sport aufgeschaltet.