Nachobligatorische Förderung (16- bis 20-Jährige)

Sonderpädagogische Angebote im nachobligatorischen Bereich (Sekundarstufe II)

Voraussetzung für eine Verlängerung der sonderpädagogischen Massnahmen im nachobligatorischen Bereich ist der Einbezug der IV-Berufsberatung im 10. Schuljahr sowie eine entsprechende Berichterstattung der aktuellen Durchführungsstelle

Verlängerung der Sonderschulung

Bei geprüftem Bedarf kann die Sonderschulung höchstens zweimal um ein Jahr verlängert werden.

Integrative Berufsvorbereitung

Die integrative Berufsvorbereitung beinhaltet zwei Tage Schule an einer sonderpädagogischen Institution und drei Tage Berufspraktikum.

Berufswahljahr

Das Berufswahljahr wird sowohl von sonderpädagogischen Institutionen (Schwerpunkt: Schule) als auch von berufsorientierten Institutionen (Schwerpunkt: Arbeit) angeboten. Die Zuweisung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der abgebenden Institution und der IV-Berufsberatungs-stelle.

Merkblatt Nachteilsausgleich Sekundarstufe II