optiSO+

Die Angebote der kantonalen Sonderschulen sollen regional ausgewogener und die Zugänglichkeit erhöht werden. Weiter soll die Finanzierung der Angebote vereinheitlicht und neu mit Pauschalen geregelt werden. 

Mit dem Schlussbericht optiSO+ wurden im März 2020 die Eckwerte für die seit Mai 2016 laufenden Projektarbeiten zur Optimierung der Sonderschule (optiSO) beschrieben und zur Umsetzung auf den Weg gebracht.

Die Neuerungen erfolgen auf verschiedenen Ebenen

  • Konkret sollen die Angebote regional ausgewogener sein und damit die Zugänglichkeit erhöht werden.
  • Im Bereich Autismus wird ein unterstützendes Beratungsangebot geschaffen.
  • Die Finanzierung orientiert sich zukünftig an einheitlichen Vorgaben zur erbrachten Leistung und wird durch ein neues, kantonales Pauschalmodell geregelt.
  • Die Prozesse zur Qualitätssicherung werden wo immer möglich denjenigen der Regelschule angeglichen.
  • Der Bericht zeigt auch die rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen auf, die für die Umsetzung nötig sind.

Breit angelegte Projektorganisation

Mit dem Abschluss des Berichts und dessen Umsetzung, kann ein vielschichtiges und anspruchsvolles Projekt zur Weiterentwicklung der Volksschule im Bereich der Kantonalen Spezialangebote abgeschlossen werden. Basis dazu war die konstruktive Zusammenarbeit zwischen kantonalen Behörden, Fachpersonen und Interessengruppen. Der im Rahmen der Projektarbeit erkannte Anpassungsbedarf wurde in vier Arbeitsgruppen mit Fachpersonen konkretisiert.  Die so entstandenen Ergebnisse wurden zudem von Vertretenden der politischen Parteien, des Einwohnergemeindeverbandes, der Eltern- und Interessensverbänden sowie des Fachbereichs Psychiatrie nach fachlichen und politischen Kriterien gewürdigt und bezüglich Verständlichkeit geprüft.

Die wesentlichen Inhalte sind

  • regionale Zugänglichkeit zur Sonderschulung (Verbesserung der Transportwege und Transportzeiten)
  • Eindeutige Zuordnung der Institutionen für die integrative Umsetzung in den Regelschulen
  • pauschalisierte Abgeltung der Leistungen
  • Umsetzung der submissionsrechtlichen Vorgaben gemäss § 5 Absatz 3bis Volksschulgesetz
  • Qualitätssicherung durch die kantonale Aufsicht in den Institutionen