Personendaten Lehrpersonen - Veränderungen

Die Änderungen von Personendaten der Lehrpersonen werden von der Schulen während des Schuljahres nur in folgenden Fällen gemeldet:

  • Lehrpersonen, die während des Schuljahres angestellt werden;
  • Lehrpersonen, die während des Schuljahres die Schule verlassen;
  • Lehrpersonen, die rückwirkend nach 19 Schulwochen aus einer Stellvertretung in eine befristete Anstellung überführt werden;
  • Adressänderungen.

Die Schulträger sind dafür verantwortlich, dass die Personaldossiers ihrer Lehrpersonen aktuell sind. Mutationen können über bisso.so.ch gemeldet werden.