Personendaten Lehrpersonen - Veränderungen
Die Änderungen von Personendaten der Lehrpersonen werden von der Schulen während des Schuljahres nur in folgenden Fällen gemeldet:
- Lehrpersonen, die während des Schuljahres angestellt werden;
- Lehrpersonen, die während des Schuljahres die Schule verlassen;
- Lehrpersonen, die rückwirkend nach 19 Schulwochen aus einer Stellvertretung in eine befristete Anstellung überführt werden;
- Adressänderungen.
Die Schulträger sind dafür verantwortlich, dass die Personaldossiers ihrer Lehrpersonen aktuell sind. Mutationen können über bisso.so.ch gemeldet werden.