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Änderung des eigenen Auszahlungskontos für Steuerrückerstattungen
Ergebnis
Änderung des eigenen Auszahlungskontos für Steuerrückerstattungen
Beschreibung
Über diese Dienstleistung können Sie Ihr eigenes Auszahlungskonto für Steuerrückerstattungen ändern. Lautet das Konto auf eine Drittperson oder Firma, so ist die Dienstleistung "Meldung Änderung Auszahlungskonto" zu verwenden: https://my.so.ch/ExternalServices/Prestations/eSteuer-AuszahlungskontoFormular/Form.aspx
Formulare
Hinweis
Für die Nutzung der Dienstleistung benötigen Sie eine SwissID mit geprüfter Identität, ein Konto in my.so.ch sowie Ihre PersID welche Sie auf den Steuerdokumenten oben links unter "Betrifft" finden.
Erfolgt der Zugriff durch die Ehefrau / durch die als Partner 2 auf der Steuererklärung genannte Person bei eingetragenen Partnerschaften, so ist zwingend die PersID zu verwenden, welche auf der Seite 1 der Steuererklärung unter der Spalte "Person 2 Ehefrau / eingetr. Partner/in" geführt wird.
Zuständigkeit
Kantonales Steueramt, Abteilung Bezug und Register
Vorbedingungen
Die Dienstleistung steht aktuell nur für Privatpersonen (natürliche Personen) zur Verfügung. Es kann nur die IBAN-Nummer von einem schweizerischen Finanzinstitut oder aus dem Raum Fürstentum Lichtenstein übermittelt werden (Ländercode CH/LI - 21 Stellen).
Erforderliche Dokumente
Steuerdokument oder Steuererklärung mit PersID. Bankauszug oder Bankkarte mit den vollständigen Kontoangaben (IBAN-Nummer).
Kosten
Die Nutzung der Dienstleistung ist kostenlos.
Frist
Keine spezifische Frist. Abhängig vom Zeitpunkt der Meldung kann die Änderung des Auszahlungskontos erst für allfällige künftige Steuerrückerstattungen berücksichtigt werden.
Dauer
Keine spezifische Dauer. Bei positivem Reslutat der Prüfung wird das Auszahlungskonto geändert und die Änderung angezeigt.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren (V-ElÜb - BGS 124.12).
Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11)
§ 183
IV. Rückerstattung bezahlter Steuern
- Zuviel bezahlte, nicht geschuldete Steuern und Bussen werden von Amtes wegen zurückerstattet. Rechtskräftig festgesetzte Beträge gelten als geschuldet. Zurückzuerstattende Beträge werden verzinst.*
- Unterbleibt die Rückerstattung von Amtes wegen, so kann der Steuerpflichtige beim Kantonalen Steueramt einen Rückerstattungsantrag stellen. Gegen die Abweisung eines Rückerstattungsantrages sind die gleichen Rechtsmittel gegeben wie gegen eine Veranlagungsverfügung. Der Anspruch erlischt 5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Zahlung geleistet worden ist.
- Werden Steuern an Ehegatten zurückerstattet, die in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe leben, kann die Zahlung an jeden der beiden Ehegatten erfolgen.*
- Sind Steuerbeträge, die für beide Ehegatten geleistet wurden, nach ihrer Scheidung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung zurückzuerstatten, erfolgt die Rückerstattung je zur Hälfte an jeden der beiden Ehegatten. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen der Ehegatten, welche diese der zuständigen Bezugsbehörde bekanntgegeben haben.*
- Weist ein Ehegatte nach, dass er nach der Scheidung, rechtlichen oder tatsächlichen Trennung Steuerbeträge für beide Ehegatten gemeinsam geleistet hat, werden sie an ihn zurückerstattet.*
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Aufruf der Dienstleistung
- Anmeldung mit SwissID
- Koppelung mit PersID (gilt nur bei erstmaliger Nutzung der Dienstleistung)
- Neues Auszahlungskonto (IBAN) eintragen und absenden
- Bei erfolgreicher Prüfung wird die Änderung des Auszahlungskontos vorgenommen
Weiterführende Informationen und Dokumente
Bitte beachten Sie, dass abhängig vom Zeitpunkt der Meldung die Änderung des Auszahlungskontos erst für allfällige künftige Steuerrückerstattungen berücksichtigt werden kann.
Für technischen Fragen zur Dienstleistung verwenden Sie bitte das Support-Formular
https://my.so.ch/Pages/Services/Support.aspx
Für fachliche Fragen zur Dienstleistung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Abteilung Bezug und Register
https://formulare.so.ch/fdstv_inter/start.do?event=view&id=KontaktKSTA_V1_0&data.fdstvKontakt_Anliegen_V1_0.Thema=3