Info Quellensteuer

Info Quellensteuer

Abschaltung von ELM v4.0

Mit dem Lohnstandard-CH (ELM) Version 5.0 kommen wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der Quellensteuerabrechnung. Die Quellensteuer-Übermittlungen über ELM 4.0 genügen den rechtlichen Ansprüchen nicht mehr. Nur mit der Version ELM 5.0 ist es den Steuerverwaltungen möglich, vollständig korrekte Daten zu erhalten, die auch automatisiert verarbeitet werden können.

Im Rahmen des Lohnstandards-CH (ELM) Version 5.0 nimmt das Bundesamt für Statistik (BFS) zusätzlich Erhebungen/Statistiken in den Standard auf. Damit werden alle diese Statistiken in einer monatlichen Datenübermittlung zusammengefasst. Die Unternehmen müssen keine Unterscheidung mehr vornehmen für die unterschiedlichen Erhebungen.

 

  • Die Abschaltung von ELM v4.0 erfolgt per 31. Dezember 2025 (Domaine Steuern) respektive 30. Juni 2026 (restliche ELM-Domänen). QSt-Abrechnungen und Lohnausweise für die Lohnausweise für die Lohnperiode 2025 können Anfang 2026 noch mit ELM v4.0 übermittelt werden. Übermittlungen für die Lohnperiode 2026 müssen mit ELM v5.0 erfolgen.
  • Eine Verschiebung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
  • Unternehmen, die nicht rechtzeitig auf ELM v5.0 umstellen, müssen ihre QST-Abrechnungen entweder auf Papier oder über das kantonale Portal einreichen. Dies stellt sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerverwaltungen eine erhebliche Belastung dar.
  • Zahlreiche grosse Unternehmen haben trotz zertifiziertem ERP-System noch nicht auf ELM v5.0 umgeschaltet.

Steueramt

Schanzmühle
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn

Kontaktformular
 

Telefonzeiten:
Montag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 16:30
Dienstag
08:00 - 11:30      
Mittwoch
13:00 - 16:30
Donnerstag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 16:30
Freitag
08:00 - 11:30
 

Schalteröffnungszeiten:
Standort Solothurn
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:00 - 16:30
 

Standorte Klus-Balsthal, Olten, Dornach:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:30