Nach den Beschlüssen des Bundesrats vom 16. und 29. April 2020 hat die Geschäftsleitung des Amts für Wirtschaft und Arbeit neue Richtlinien bezüglich Schalteröffnungszeiten beschlossen.
Diese Richtlinien erlauben die Wiedereröffnung des Schalters vom Amt für Wirtschaft und Arbeit in Solothurn, sofern die vom Bund empfohlenen Gesundheitsmassnahmen eingehalten werden.
Für die Abgabe von Dokumenten steht Ihnen der Briefkasten vor dem Gebäude zur Verfügung.
Falls Sie auf einen Besuch angewiesen sind, müssen Sie vorgängig mit der Zentrale (032 627 94 11) zwingend einen Termin vereinbaren.