Mit der Teilrevision des Sozialgesetzes soll primär die kommunale Integrationsförderung gesetzlich verankert werden. Ein weiteres Element der Vorlage ist die Entflechtung des staatlichen Integrationsauftrags mit den Aufgaben im Bereich Chancengleichheit und Religion. Zudem soll die Zusammenarbeit von Institutionen und Behörden im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung bereinigt werden. Gleichzeitig werden die Case-Management-Stelle sowie die Gemeindearbeitsämter, die es beide seit geraumer Zeit nicht mehr gibt, aus dem Gesetz gestrichen. Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) stimmt der Gesetzesanpassung mit grossem Mehr zu.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Gesetzesentwurf grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Es hat sich bewährt, die kantonale Umsetzung der nationalen Integrationspolitik mit den Einwohnergemeinden in einem gemeinsamen Prozess zu erarbeiten und sie praktisch zu erproben. Im Jahr 2017 wurde im Kanton Solothurn das Integrationsmodell «start.integration» eingeführt. Seither erfolgt die Integrationsförderung in den Gemeinden mit Unterstützung des Kantons.
Zusätzlich hat die SOGEKO an ihrer jüngsten Sitzung eine namhafte Anzahl an Aufträgen ausführlich diskutiert und entschieden. Weiter befasste sie sich mit dem Geschäftsbericht 2023 sowie dem Integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2028.
Weitere Auskünfte
Luzia Stocker, Präsidentin Sozial- und Gesundheitskommission SOGEKO,
076 537 17 30