Strategie Natur und Landschaft

Am 4. Dezember 2018 beschloss der Regierungsrat die Strategie Natur und Landschaft 2030+ (RRB Nr. 2018/1906). Sie richtet sich an die kantonalen Amtsstellen und zeigt auf, in welchen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes in den kommenden Jahren vordringlich Handlungsbedarf besteht.

Sie setzt nicht nur die Schwerpunkte, sondern regelt auch die Zuständigkeiten. Ziel ist ein effizienter, transparenter und zielführender Vollzug, welcher alle betroffenen Akteure im Natur- und Landschaftsschutz involviert.

Im Fokus der Strategie stehen vier Handlungsschwerpunkte: Qualität vorhandener naturnaher Lebensräume gezielt steigern, ökologische Vernetzung optimieren, Natur im Siedlungsraum fördern, Erholungsnutzung und Landschaftswerte gezielt in Einklang bringen. Diese beinhalten zwölf konkrete Handlungsfelder mit Massnahmen zur Umsetzung und entsprechenden Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung.

Die Strategie wird periodisch bilanziert. Dieses Vorgehen ermöglicht laufend auf neue Herausforderungen im Natur- und Landschaftsschutz einzugehen.

Das Amt für Raumplanung ist für den Umsetzungsprozess zuständig. Die Umsetzung der einzelnen Handlungsfelder liegt in der Zuständigkeit verschiedener Amtsstellen. Ein Gelingen der Massnahmen ist nur in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie Gemeinden, Verbänden und Privaten möglich.