Ab 1.1.2024 gilt auch im Kanton Solothurn die Pflicht zur emissionsmindernden Gülleausbringung. Der Schleppschlauch wird für Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent obligatorisch.
Welche Regelungen im Kanton Solothurn künftig gelten, fassen das Amt für Umwelt und das Amt für Landwirtschaft Solothurn in einem Schreiben an die Bäuerinnen und Bauern zusammen.