Schulen

Post Auto-Linien 885 und 886 in Lohn

Das Amt für Verkehr und Tiefbau plant und finanziert die Schülertransporte im Kanton und ist zu diesem Thema Anlaufstelle für die Schulträger, die für solche Transporte verantwortlich sind.

Der Kanton leistet im Rahmen von Schülertransportkonzepten Abgeltungen an die Transportkosten der Schulträger, sofern die Schulwege weit oder beschwerlich sind. Abgeltungsberechtigt sind Transportkosten zum Besuch der öffentlichen Volksschule und zum Besuch von öffentlichen progymnasialen und gymnasialen Klassen, die der obligatorischen Schulzeit zugerechnet werden. Ziel dabei ist es, die Schülertransporte wenn möglich in den Öffentlichen Verkehr zu integrieren. Ein weiteres Ziel ist es, die Mittel der öffentlichen Hand möglichst optimal einzusetzen.

Die Schulträger zeichnen verantwortlich für die Errichtung und direkte Finanzierung von Schülertransporten. Das Amt für Verkehr und Tiefbau ist für die Schulträger Anlaufstelle bei Fragen rund um die Abgeltung von Schülertransportkosten und zum Thema der Schülertransportkonzepte. Anlaufstelle für die Eltern zum Thema Schülertransporte sind die Schulträger als die für die Organisation und Durchführung der Transporte verantwortliche Stelle.

Detaillierte Informationen finden sich im Leitfaden zur Abgeltung von Schülertransportkosten:

Schulträger, die bereits über ein genehmigtes Schülertransportkonzept verfügen und ihre Schülertransportkosten für das folgende Schuljahr wieder geltend machen wollen, müssen auf der Basis des bestehenden Konzepts bis Ende Januar für das folgende Schuljahr die aktualisierten Grundlageninformationen und bis Ende August die aktualisierten Detailinformationen einreichen. Für Schulträger, die ihre Transportkosten erstmalig beim Kanton geltend machen wollen, gelten dieselben Fristen. Entsprechende Schulträger werden gebeten, mit dem Amt für Verkehr und Tiefbau Kontakt aufzunehmen (032 627 89 62 oder alexandre.keller@bd.so.ch).