Qualitätsentwicklung
Um die Wirkung der frühen Sprachförderung zu erhöhen, gewährt der Kanton finanzielle Beiträge zur Qualitätsentwicklung. Das Kostendach beträgt jährlich mindestens 50 Rappen pro Einwohner oder Einwohnerin des Kantons.
Der Kanton verfolgt mit den Beiträgen vier Ziele:
- Er will die Durchführung der Sprachstanderhebung laufend optimieren,
- die Bedarfsgerechtigkeit und Zugänglichkeit der Angebote der frühen Sprachförderung stetig verbessern,
- die Qualität der Angebote der frühen Sprachförderung kontinuierlich fördern und
- die Vernetzung im Bereich der frühen Sprachförderung erhöhen.
Einwohnergemeinden, Anbietende von Sprachförderangeboten und andere in diesen Zielbereichen tätige Akteure können kantonale Beiträge beantragen.
Der Kanton gibt jährlich die Schwerpunkte bekannt und veröffentlicht die mitfinanzierten Projekte und Massnahmen.
Projekte und Massnahmen für das Jahr 2026
Innerhalb der vier Ziele wurden für das Jahr 2026 folgende Schwerpunkte festgelegt:
- Stärkung der Spielgruppen als Akteure der frühen Sprachförderung
- Sensibilisierung für die Rollen und Herausforderungen der verschiedenen Akteure in der frühen Sprachförderung
Gesuche für Projekte und Massnahmen im Jahr 2026 können bis am 30. April 2025 eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf dieser Seite unter den Dokumenten.