Vereinbarkeit Beruf, Ausbildung und Familie

Eine gute Vereinbarkeit führt nicht nur zu grösserer Zufriedenheit der Arbeitnehmenden und einer höheren Arbeitsqualität, sondern vereinfacht zudem die Suche nach Fachkräften. Sie ist daher auch im Legislaturplan 2025-2029 verankert im Rahmen der Stärkung des Kantons Solothurn als Wirtschafts-, Wohn- und Lebensstandort.
Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit
Wichtige Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit sind ein flexibles Arbeitsumfeld, eine umfassende Elternzeit, eine gute familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und die gesellschaftliche Anerkennung der Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit (auch «Care Arbeit» genannt). Weitere Informationen zur Vereinbarkeit finden sich auch auf der Webseite der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF).
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Ein Mittel für eine verbesserte Vereinbarkeit ist die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Im Kanton Solothurn liegt die Zuständigkeit für die familien- und schulergänzende Betreuung gemäss Sozialgesetz bei den Gemeinden. Es besteht derzeit keine Verpflichtung der Gemeinden, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.
Einige Gemeinden haben sich der Kibon-Plattform für Betreuungsgutscheine angeschlossen. Dieses System wird durch den Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zur Kinderbetreuung im Kanton Solothurn finden Sie auf der Seite «Kinderbetreuung und frühe Förderung».
Direkter Kontakt
Koordinationsstelle Familienfragen
Telefon 032 627 22 85
familienfragen@ddi.so.ch
Amt für Gesellschaft und Soziales
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00