Vereinbarkeit Beruf, Ausbildung und Familie

Ein Tisch, auf dem ein Laptop, Arbeitsdokumente, sowie Kinderspielsachen liegen.

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Familie ist im Kanton Solothurn im Legislaturplan 2021–2025 verankert. Eine gute Vereinbarkeit führt nicht nur zu grösserer Zufriedenheit der Arbeitnehmenden und einer höheren Arbeitsqualität, sondern vereinfacht zudem die Suche nach Fachkräften.

Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit

Wichtige Mittel zur Förderung der Vereinbarkeit sind ein flexibles Arbeitsumfeld, eine umfassende Elternzeit, eine gute familien- und schulergänzende Kinderbetreuung und die gesellschaftliche Anerkennung der Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit (auch «Care Arbeit» genannt). Weitere Information zur Vereinbarkeit finden sich auch auf der Webseite der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF).

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Ein Mittel für eine verbesserte Vereinbarkeit ist die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Im Kanton Solothurn liegt die Zuständigkeit für die familien- und schulergänzende Betreuung gemäss Sozialgesetz bei den Gemeinden. Es besteht derzeit keine Verpflichtung der Gemeinden die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

Einige Gemeinden haben sich der Kibon-Plattform für Betreuungsgutscheine angeschlossen. Dieses System wird durch den Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) zur Verfügung gestellt.

Der Kanton erarbeitet derzeit eine neue gesetzliche Grundlage für die staatliche Mitfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung im Kanton Solothurn finden Sie auf der Seite «Kinderbetreuung und frühe Förderung».