Alkohol

Kampagnenplakat

Gut jeder 5. Todesfall im Schweizer Strassenverkehr wird von einem angetrunkenen Lenker verursacht. Wer unter Alkohol-, Medikament- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Diese beeinträchtigen unseren psychophysischen Funktionskreis. Sowohl die visuelle und die akustische Informationsaufnahme wie auch die Informationsverarbeitung werden massiv gestört. Das Resultat ist, dass unsere Reaktionen nachlassen. Die Folgen können verheerend sein. Ein Rechnungsbeispiel:

Ich fahre mit 50 km/h und bremse, aufgrund eines getrunkenen Bieres, nur 0,2 Sekunden (ein Wimpernschlag) später, verlängert sich der Anhalteweg um fast 3 Meter! Und diese 3 Meter fehlen z.B. um rechtzeitig vor einem Fussgängerstreifen still zu stehen.

Foto: Beratungsstelle für Unfallverhütung

Promillegrenzen

  • Es gelten folgende Promillegrenzen in der Schweiz.
  • Es gelten nicht in allen europäischen Ländern die gleichen Promille-Grenzen wie in der Schweiz. Hier eine Übersicht der Promillegrenzen im Ausland.

So schützen Sie sich (und andere):

  • Wer trinkt, fährt nicht - wer fährt, trinkt nicht.
  • Alkohol ist kein Durstlöscher.
  • Wenn Sie Alkohol geniessen möchten: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis oder bestimmen Sie eine Person, die auf Alkohol verzichtet.
  • Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder gar Drogen.

Achtung: Seit 2014 gilt ein Alkoholverbot für Neulenkende. Auch Drogen und Medikamente haben eine Auswirkung auf die Fahrfähigkeit.

Weitere Informationen und viele Tipps zu Ihrem Schutz finden Sie bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung.