Lehrbetriebe

Der praktische Teil der beruflichen Grundbildung wird von Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in den Lehrbetrieben vermittelt. Die Unternehmen benötigen dazu eine gültige Bildungsbewilligung, welche durch das Amt für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen ausgestellt wird. Die Bildungsbewilligung kann mit dem Bildungsgesuch beantragt werden.

Lehrbetriebe mit einer gültigen Bildungsbewilligung können ihre offenen Lehrstellen kostenlos im Lehrstellennachweis (LENA) ausschreiben.

Im Lehrfirmenverzeichnis (LEFI) sind alle Betriebe aufgeführt, die über eine Ausbildungsbewilligung verfügen.

Warum sollen Betriebe ausbilden?

  • Sie bilden qualifizierte Nachwuchskräfte aus und leisten einen Beitrag für die Zukunft Ihres Unternehmens und Ihrer Branche
  • Sie geben den Lernenden die Chance für einen erfolgreichen Start ihrer beruflichen Laufbahn
  • Sie fördern das Image Ihres Unternehmens, denn zufriedene Lernende werben in ihrem Umfeld für Sie
  • Lernende leisten produktive Arbeit
  • Sie sind am Puls der Zeit
  • Für ein gutes Klima und eine ausgeglichene Altersstruktur im Betrieb sind auch junge Leute wichtig
  • Sie sparen Kosten für Personalbeschaffung und Einarbeitung, wenn Sie Ihre Lernenden nach der Ausbildung weiterbeschäftigen oder später wieder einstellen

Bildungsgesuch / BerufsbildnerInnen-Wechsel

Beschreibung

Lehrbetriebe benötigen zur Ausbildung von Lernenden eine gültige Bildungsbewilligung.

Formulare

Online-Formular