Seit 2012 vergibt das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung im Sinne der Nachwuchsförderung bis zu zwölf Förderpreise von je 15‘000 Franken. Junge Kunst- und Kulturschaffende aller Disziplinen (Bildende Kunst und Architektur, Musik, Foto und Film, Theater und Tanz, Kulturpflege, Literatur) mit Wohnsitz im oder einem engen Bezug zum Kanton Solothurn können sich für einen Förderpreis 2024 bewerben.
Atelierstipendium in der «Cité Internationale des Arts» in Paris 2025
Gleichzeitig läuft die Bewerbungsfrist für zwei Aufenthalte im Künstleratelier in der «Cité Internationale des Arts» in Paris für das Jahr 2025. Kunstschaffende jeden Alters und aller Disziplinen mit Wohnsitz im oder engem Bezug zum Kanton Solothurn erhalten die Möglichkeit, während sechs Monaten (Januar bis Juni 2025 oder Juli bis Dezember 2025) in Paris frei arbeiten zu können. Die Zusprechung der Atelierwohnung ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten – 18‘000 Franken für sechs Monate – verbunden.
Welche Kriterien kommen zum Zug?
Die Vergabe der Förderpreise sowie der Atelierstipendien in Paris erfolgt aufgrund von eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Bewertung durch die Mitglieder der Fachkommissionen des Kuratoriums erfolgt nach folgenden Kriterien: Qualität der thematisierten Aussage, Kontinuität des bisherigen Schaffens, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Innovation und Professionalität der Kunstschaffenden.
Bewerbungen können bis zum 8. Januar 2024 eingereicht werden. Der Auswahlentscheid wird im April 2024 bekanntgegeben.