Steueramt

Steuerrechner

Der technisch veraltete Steuerrechner des Kantons Solothurn wird per Jahreswechsel durch den Steuerrechner der ESTV abgelöst. Dieser bietet einen vollwertigen Ersatz. Auf der Website des Steueramts wird folgender Link neu aufgeschaltet: ESTV-Steuerrechner.

Freiwilliger Einheitsbezug

Mit dem «Freiwilligen Einheitsbezug» besteht für die Einwohner- und Kirchgemeinden die Möglichkeit, den Bezug für ihre Steuern dem kantonalen Steueramt zu übergeben. Die steuerpflichtigen Personen werden dadurch nur noch eine Rechnung erhalten, zudem ist nur noch eine Inkassostelle für sie zuständig. Nebst den Gemeindesteuern kann das kantonale Steueramt auch die Feuerwehrersatzabgabe für die Einwohnergemeinden einfordern.

Auf den 1. Januar 2025 werden folgende neuen Einwohner- und Kirchgemeinden in den Einheitsbezug aufgenommen:

  • Einwohnergemeinde Aedermannsdorf
  • Einwohnergemeinde Laupersdorf
  • Einwohnergemeinde Lüterkofen-Ichertswil
  • Röm. Kath. Kirchgemeinde Aedermannsdorf
  • Röm. Kath. Kirchgemeinde Laupersdorf
  • Ev. Ref. Kirchgemeinde Lüsslingen

insgesamt 21 Einwohnergemeinden und 33 Kirchgemeinden haben den Einheitsbezug eingeführt.

Austausch mit Vertretern von EXPERTsuisse und TreuhandSuisse

Am 19. November 2024 fand das alljährliche Treffen zwischen Vertretern der beiden Treuhänderverbänden EXPERTsuisse, Sektion Bern/Solothurn, und TreuhandSuisse, Sektionen Basel-Nordwestschweiz und Bern, einerseits und Vertretern des Steueramtes des Kantons Solothurn andererseits statt. Der Austausch über aktuelle Themen aus der Solothurner Steuerpraxis fand wie gewohnt in konstruktiver Atmosphäre statt und ist für die Leitung des Steueramtes sehr wertvoll.

Protokoll