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Meldung Fristverlängerung für Abgabe der Steuererklärung
Ergebnis
Fristverlängerung Steuern
Beschreibung
Natürliche Personen: Der normale Abgabetermin für die Steuererklärung auf den 31. März kann mittels der online-Fristverlängerung auf den 31. Juli oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November verschoben werden. Für sekundär Steuerpflichtige gilt der 30. November als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Kanton mit der primären Steuerpflicht gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen.
Juristische Personen: Der normale Abgabetermin kann vom 30. Juni auf den 31. Oktober oder gegen eine Gebühr von CHF 30.00 auf den 30. November erstreckt werden. Für sekundär steuerpflichtige Juristische Personen gilt der 31. Oktober als Abgabetermin. Weitergehende Fristerstreckungen können analog der Fristgewährung im Sitzkanton gewährt werden. Die Bestätigung des Sitzkantons ist beizubringen.
Nach Februar zugestellte Steuererklärungen: Diese sind von natürlichen Personen innert 30 Tagen, von juristischen Personen innert 90 Tagen nach Erhalt einzureichen (§ 52 Abs. 1 VV StG).
Formulare
Hinweis
Die PersID finden Sie auf der Steuererklärung oben links (Feld eTax ID) oder auf den Steuerdokumenten oben links (Feld PersID)
Zuständigkeit
Kantonales Steueramt, Register und Scanning bzw. Juristische Personen
Vorbedingungen
Vorbedingungen werden nicht gestellt.
Erforderliche Dokumente
Keine Dokumente notwendig, nur eTax ID und E-Mailadresse.
Kosten
Kostenlos
Frist
Keine
Dauer
Die Fristverlängerung wird sofort online gewährt.
Rechtliche Grundlagen
Wie im Text erwähnt.
Vorgehen
- Erläuterungen lesen
- Online-Formular ausfüllen
- Absenden