Fruchtfolgeflächen (FFF)

Als Fruchtfolgeflächen (FFF) werden die wertvollsten Ackerböden der Schweiz bezeichnet. Sie werden aufgrund der Geländeform, des Klimas und der Bodenbeschaffenheit bestimmt. Die FFF stehen oft in Nutzungskonkurrenz mit dem Flächenbedarf für Siedlung und Mobilität. Gutes Agrarland gehört jedoch zu den knappen und nicht erneuerbaren Ressourcen, weshalb es gilt, verstärkt Massnahmen gegen den Kulturlandverlust zu ergreifen. Mit dem im Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedeten «Sachplan Fruchtfolgeflächen» sollen die fruchtbarsten Landwirtschaftsböden langfristig besser gesichert werden. Der Sachplan FFF verfolgt u.a. das Ziel, die Versorgungslage mit Nahrungsmitteln in schweren Mangellagen zu sichern.

Dabei wurde ein schweizweiter Mindestumfang an FFF von 438'460 ha festgelegt. Dies macht rund 40 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Jeder Kanton verpflichtet sich, ein aufgrund seiner Grösse sowie naturräumlichen und klimatischen Voraussetzungen bestimmtes Kontingent an FFF zu sichern. Für den Kanton Solothurn beträgt dieses 16'200 ha.

Berechnung der Fruchtfolgeflächen im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn fand 2016 eine Neuberechnung aller FFF auf Basis von Geodaten (GIS) statt. Dabei wurden 16'883 ha FFF im FFF-Inventar ausgewiesen. Die Mindestanforderungen des Bundes konnten damit erfüllt werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat im September 2017 die Solothurner Methode zur Berechnung der FFF genehmigt.

Nach der GIS-Neuberechnung 2016 wurde das Inventar nicht mehr verändert. Der Planungsauftrag im kantonalen Richtplan sowie die Vorgaben des Bundes verlangen jedoch, dass das Inventar laufend nachgeführt wird. Der Ist-Zustand soll möglichst aktuell abgebildet werden, damit der Bestand an FFF besser überwacht und Veränderungen erkannt werden können. Aus diesem Grund wurde 2021 ein Nachführungskonzept für das Inventar FFF erstellt. Durch dieses werden ab 2022 die FFF jährlich GIS-basiert zum 1. Januar neu berechnet. Die aktuell ausgewiesenen Fruchtfolgeflächen sind als Darstellungsebene im Web GIS Client verfügbar.

Stand FFF 2022: 16'637 ha

Solothurner Methode zur Berechnung der Fruchtfolgeflächen
Im Kanton Solothurn werden die FFF GIS-basiert aufgrund verschiedener Grundlagendaten berechnet. Daten zu Klimazone, Hangneigung, Bodenqualität und Schadstoffbelastung, pflanzennutzbarer Gründigkeit und sind massgebende Kriterien. Dabei werden die FFF je nach Qualität unterschiedlich angerechnet:

  • zu 100 Prozent anrechenbar: Als «geeignete FFF» werden alle Böden eingestuft, welche alle Qualitätskriterien erfüllen.
  • zu 50 Prozent anrechenbar: Bei «bedingt geeigneten FFF» handelt es sich um Böden, welche die Ausscheidungskriterien in einzelnen Parametern knapp nicht erfüllen, aber dennoch FFF-Qualität und eine pflanzenbauliche Bedeutung aufweisen.
  • nicht anrechenbar: Als «nicht anrechenbare FFF» gelten Böden, welche die Anforderungen zwar grundsätzlich erfüllen, aber dem Kontingent nicht zugerechnet werden dürfen (z.B. Flächen in der Grundwasserschutzzone 2 oder Reservezonen). Diese Flächen werden im Inventar dargestellt, aber nicht angerechnet.

Künftige Beanspruchung von FFF

Künftig sind bei jeder Beanspruchung von FFF zusätzliche Abklärungen nötig. Es ist nachzuweisen, weshalb ein Projekt auf eine Beanspruchung von FFF angewiesen ist und wie die optimale Nutzung der Fläche sichergestellt wird. Bei jeder Beanspruchung von FFF ist ein Gesuch einzureichen. Ab einer Beanspruchung von mehr als 2'500 m² führt der Kanton eine Kompensationspflicht ein. Diese kann insbesondere über eine Auszonung, den Rückbau von bestehenden Bauten und Anlagen mit Wiederherstellung oder über die Aufwertung von Böden, deren Aufbau infolge menschlicher Tätigkeiten stark verändert ist, erfüllt werden. Das neue Merkblatt "Schonung und Kompensation von Fruchtfolgeflächen" unterstützt Bauherren und Planungsfachleute sowie kommunale und kantonale Behörden bei Fragen rund um Fruchtfolgeflächen. Für Fragen zur Kompensation ist das Amt für Raumplanung zuständig.