In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Gesundheit spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) in Zusammenhang mit der Lieferung und Weitergabe von Daten aus. Um den Leistungserbringern übermässigen administrativen und finanziellen Aufwand zu ersparen, beantragt er jedoch die ausdrückliche Verankerung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
August 2015
Ja, aber - zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung
- 25.08.2015