August 2015

Ja zur gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege

  • 11.08.2015

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die geplanten Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Danach sollen die Pflegefachpersonen neu Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne zwingende Anordnung durch einen Arzt erbringen können. Dies sowohl im Spital als auch als selbständige und auf eigene Rechnung tätige Pflegefachpersonen, als Angestellte eines Pflegeheims oder als Angestellte einer Spitex-Organisation.