Bei ausserkantonal erbrachten Pflegeleistungen soll die Zuständigkeit für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung an den Herkunftskanton geknüpft werden. Der Regierungsrat begrüsst eine vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG. Mit der Neuregelung wird Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.
Dezember 2015
Ja zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung
- 15.12.2015