Solothurn, 2. September 2014 – Der Regierungsrat befürwortet in seiner
Stellungnahme ans Staatssekretariat für Wirtschaft SECO die Änderung
der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4). Gleichzeitig verlangt er
eine vollständige Harmonisierung der VKF-Richtlinien und der Verordnung
4 zum Arbeitsgesetz sowie eine Ergänzung, um dem Schutz der
Arbeitnehmer in industriellen und gewerblichen Betrieben mit
besonderen Gefährdungen zu gewährleisten. Dadurch kann die
Koordination der zuständigen Vollzugsorgane optimal gewährleistet
werden.