In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung aus. Er möchte aber diverse Unklarheiten ausgeräumt haben und ist gegen eine Verpflichtung der Kantone, bei Spitalbehandlungen von nicht im Kanton wohnhaften Personen (z.B. Grenzgänger) einen Kantonsbeitrag zu übernehmen.
Januar 2015
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – Ja, aber
- 20.01.2015