Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO die Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1). Mit dem Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung einerseits und andererseits einer vereinfachten Arbeitszeiterfassung werden dem Wandel der Arbeitswelt und dem Wirtschaftsplatz Schweiz Rechnung getragen.
Juni 2015
Ja zur Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz
- 02.06.2015