Mai 2015

Grundsätzliches Ja zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen

  • 12.05.2015

In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit begrüsst der Regierungsrat die Absicht, den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) auf alle nicht bereits in anderen Gesetzen hinreichend geregelten Untersuchungen auszudehnen. Damit werden Regelungslücken geschlossen, schwierige Abgrenzungsfragen geklärt und es entsteht Rechtssicherheit. Aus datenschutzrechtlicher Sicht beantragt der Regierungsrat zwei Änderungen.