In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit begrüsst der Regierungsrat die Absicht, den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) auf alle nicht bereits in anderen Gesetzen hinreichend geregelten Untersuchungen auszudehnen. Damit werden Regelungslücken geschlossen, schwierige Abgrenzungsfragen geklärt und es entsteht Rechtssicherheit. Aus datenschutzrechtlicher Sicht beantragt der Regierungsrat zwei Änderungen.
Mai 2015
Grundsätzliches Ja zur Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen
- 12.05.2015