Der Regierungsrat unterstützt in seiner Anhörungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation grundsätzlich die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Die Teilrevision setzt im Wesentlichen den mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 2014 beschlossenen Übergang von der bisherigen Empfangsgebühr zur neuen geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe um.
November 2015
Grundsätzliches Ja zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung
- 17.11.2015