Der Regierungsrat begrüsst in seiner Anhörungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) grösstenteils die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste. Mit der vorgeschlagenen Verordnungsrevision soll im Hinblick auf die Neuvergabe der Grundversorgungskonzession durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) per 1. Januar 2018 der künftige Umfang der Grundversorgung neu definiert werden.
November 2015
Ja, aber - zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste
- 24.11.2015